Gyula Bódis
Geschäftsführer

Über uns


Das ViNetBid System ist ein von der Visoft Kft. entwickeltes vollwertiges Versteigerungssystem, mit dessen Hilfe beliebige Kaufs- und Verkaufsauktionen leicht abgewickelt werden können. Es ermöglicht die elektronische Versteigerung und Ausschreibung von Produkten, Dienstleistungen und sonstiger Wertsachen via Internet.

Über VinetBidpdf logo


Bei der Versteigerung konkurrieren die Lieferanten/Käufer, die ein Angebot gestellt haben, auf Grund verschiedener Aspekte (Preis, Termine, Qualität und sonstige Bewertungsaspekte) miteinander. Das System ist symmetrisch, d. h. es können zahlreiche unterstützte Versteigerungstypen sowohl in Forward- als auch in Reverse-Art verwendet werden.
Nachrichten

ViNetBid Versteigerungssystem


Die Visoft Kft. hat vor einem Jahr einen Zuschuss für die Entwicklung ihres Versteigerungssystems bekommen. Die Verwirklichung des Projekts wurde vom ungarischen Staat und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.
Im Rahmen des Projekts wurde unser – vor allem im Bereich des öffentlichen Vergabeverfahrens – seit dem Jahr 2011 benutztes Versteigerungssystem ViNetBid so erweitert und umstrukturiert, dass es für eine erweiterte Zielgruppe auch auf dem ausländischen Markt vertrieben werden kann. Dazu wurden die Versteigerungstypen durch die auf dem freien Markt angewandten Versteigerungstypen erweitert, ins System wurde eine unbegrenzt erweiterbare Sprachoption integriert, und die Unterlagen bezüglich der Anwendung des Systems wurden in englischer und deutscher Sprache erstellt.

Die Großunternehmen in den Ländern „östlich der Elbe“, die bei ihren Einkäufen bzw. Verkäufen in großem Volumen durch die Versteigerungsmethoden einen erheblichen Preisvorteil erzielen können, bilden grundsätzlich unseren Zielmarkt. In diesen Ländern war die Anwendung der Versteigerungsmethoden zuerst durch die spät realisierte wirtschaftliche Entwicklung stark verhindert, dann durch das planwirtschaftliche Modell vollkommend unnötig gemacht. Nach den Systemwechseln wurden aber die marktwirtschaftlichen Grundsätze für die Einkaufs- und Verkaufsmethoden, die Wettbewerbskriterien für das öffentliche Vergabeverfahren sowie die Grundsätze der elektronischen Infrastruktur gleichzeitig geschaffen.
Wir planend das Versteigerungssystem in zwei Konstruktionen zu vertreiben. In einer Konstruktion erhält der Kunde einen gesonderten Teil des Systems zur Nutzung. Diese Konstruktion bietet dem Kunden den Vorteil, dass er sich mit den Fragen des Systembetriebs nicht beschäftigen muss, und die Softwareupdates erfolgen auch vollkommend transparent. In der anderen Konstruktion wird das ViNetBid System als ein komplettes Full Packeged Produkt (FPP) angeboten, das vom Kunden nach individuellem Bedarf auf seinen eigenen Server installiert wird. Die erforderlichen Softwareupdates werden den Kunden fortlaufend zur Verfügung gestellt.

Warum gerade ViNetBid?


Es gibt auf dem Markt derzeitig mehrere Teilnehmer. Er ist im angelsächsischen Bereich gesättigt, es gibt aber auch in den Ländern östlich der Elbe Konkurrenz. In einer Umgebung mit mehreren Teilnehmern ist es unerlässlich, den USP d. h. das Alleinstellungsmerkmal zu bestimmen und hervorzuheben, weil es wichtig ist, das Produkt von der Menge und dem Durchschnitt hervorzuheben.
Was kann also empfohlen werden, was die Beschaffungs- und Verkaufsleiter, die uns kontaktieren, davon überzeugt, dass es sich lohnt, uns zu wählen?

Die früheren Versionen des ViNetBid-Systems haben in den vergangenen acht Jahren keine Fehler gemacht. Die Visoft Kft. brauchte wegen Systemfehler nie eine Erklärung abzugeben oder eine neue Auktion auszuschreiben. Die Stabilität wurde und wird auch künftig durch die Benutzung des modernen Rahmensystems und die Installation des ganzen Systems in einem Serverpark großer Sicherheit gewährt.

Durch die flexible Parametrierung des Systems wird es ermöglicht, sämtliche Beschaffungs- und Verkaufsauktionen nach den auf dem Markt verbreiteten Auktionstypen auszuschreiben. Wenn im gegebenen Auktionstyp möglich ist, werden die "cherry picking"- und "bundle"-Auktionen unterstützt.

Bei der Parametrierung werden vom System die im Rahmen des Auktionstyps anwendbaren Lösungen angeboten. Und nur diejenigen. Trotz der Tatsache, dass vom System vielseitige Parametrierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, sind bei der Parametrierung konkreter Auktionen nur diejenigen Werte anzugeben, die beim gegebenen Auktionstyp von Relevanz sind.
Das System bietet deutliche Default-Werte an und führt Kreuzprüfungen durch, um Ausschreibfehler vorzubeugen.

Der Ausschreiber der Auktion kann die Auktion in der von ihm ausgewählten Sprache zu Stande bringen. Darüber hinaus kann er die Anzeige und die Farben des ausfüllbaren ViNetBid-Bildschirms seines Geräts ändern.

Es ist kein Zufall, dass das System als Verpackungsprodukt erhältlich ist. Für kleinere Unternehmen besteht die Möglichkeit, das Benutzungsrecht von ViNetBid für eine bestimmte Zeit zu mieten. Zur Anwendung braucht der Käufer keinen eigenen Informatiker.

Die neuste, getestete Version von ViNetBid mit mehrsprachiger Dokumentation ist für den Kauf im Ausland bereit.

Artikeln

Kleine Auktionsgeschichte


Die Auktion ist viel älter als man es denken würde. Sie war bereits in der Antike eine beliebte Art des Verkaufs. Selbst das Wort Auktion geht auf das lateinische Wort augere (wachsen) zurück.
Die Auktionen hatten nachfolgende grundlegende Voraussetzungen: Vorhandensein geprägter Münzen, damit die Angebote leicht verglichen werden können, beziehungsweise eine so große Bevölkerungsdichte, dass sich potenzielle Käufer und Verkäufer in entsprechender Anzahl versammeln können.
Vom ältesten organisierten Auktionsmarkt berichtet Herodot. Im Babylon des fünften Jahrhunderts vor unserer Zeitrechnung wurden die Jungfern jedes Jahr versteigert. Die heiratsfähigen Jungfern und Männer haben sich aus mehreren Dörfern versammelt. Die Auktion wurde mit dem schönsten Mädchen begonnen, sie wurde von dem geheiratet, der für sie den höchsten Betrag geboten hatte. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Preis bei den hässlicheren Jungfern negativ wurde: Sie hatten jemanden mit dem Anbieten einer möglichst großen Mitgift zu überzeugen, sie zu heiraten.***
Die Auktion im Römischen Reich gilt als die seltsamste Auktion aller Zeiten. Im Jahr 193 hat die Prätorianergarde Kaiser Pertinax ermordet. Der Kopf von Pertinax wurde von den Prätorianern versteigert. Es wurde kundgegeben, dass der Tron von dem bestiegen werden kann, der für den Kopf den größten Betrag bietet. Der obsiegende Didius Julianus hat 250 000 Sesterze geboten. Das war keine gute Investition - zwei Monate später wurde auch er enthauptet.
In Rom war auch die Versteigerung der beschlagnahmten Vermögen eine gängige Praxis. Ovid schreibt darüber, dass es am Anfang unserer Zeitrechnung eine gängige Praxis war, das Steuereinnahmerecht im Rahmen einer Versteigerung zu verkaufen. Die Kriegsbeute konnte auch so am leichtesten verkauft werden. Dabei wurde wahrscheinlich irgendeine Auktion mit steigenden Preisen abgewickelt.
Die Auktionen waren auch in anderen Zivilisationen gängig. Nach mehreren Quellen wurden ab 7. Jahrhundert die Unterhaltungskosten in den Buddhistenklöstern so gedeckt, dass der Nachlass der verstorbenen Mönche versteigert wurde.
Im Frühmittelalter sind demgegenüber Auktionen vollständig verschwunden. Die Bevölkerungsmobilität war niedrig, und es war wenig Geld im Verkehr. Unter solchen Umständen war es praktisch unmöglich, regelmäßig Auktionen abzuhalten. Ein wesentlicher Teil der Bevölkerung war selbstversorgend, so dass der Warentausch im Vordergrund gestanden hat.
Im Jahr 1550 wurden in Frankreich Kunstgegenstände und Gemälde im Rahmen von Auktionen verkauft. In Frankreich wurde gemäß dem ersten Gesetz über die Auktionen (1556) die Auktionsleitung zu einem erblichen, und so zu einem ziemlich exklusiven Beruf.
In Großbritannien wird das Vorhandensein der Auktionen in der ersten Auflage von Oxford English Dictionary (1595) erwähnt. Regelmäßige Auktionen werden aber erst in den Quellen vom Ende des siebzehnten Jahrhunderts erwähnt. Zu dieser Zeit wurden in England Kunstgegenstände in Cafés und Kneipen versteigert.
Im achtzehnten Jahrhundert werden die großen Auktionshäuser gegründet: im Jahr 1744 Sotheby's, 1766 Christie's. Zu dieser Zeit wurde ein Teil der Sklaven schon in Auktionen versteigert. Daneben wurden auch Tabak, Pferde und Ackerfeld versteigert. Die Person der Eigentümer wurde oft nicht aufgedeckt, weil die Versteigerung gewissermaßen negativ beurteilt wurde. Sogar die Auktionsleiter wurden erst später gesellschaftlich anerkannt.
In Amerika wurde der Versteigerer im neuzehnten Jahrhundert als eine Person mit großer Macht, die hauptsächlich verehrt wird, betrachtet.
In den Niederlanden und Deutschland wurde es gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts gängig, gewisse Güter (Gemüse, Obst und insbesondere Fische) zu versteigern. Die Fischer konnten ihre Waren so schnell, bereits im Hafen verkaufen, so dass sie mehr Zeit zum Fischen hatten.
In Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hatten auch die Auktionen bei der Privatisierung der staatlichen Unternehmen und des staatlichen Vermögens, im Vereinigten Königreich und Skandinavien unter anderem im Bereich des Verkehrs und der Energiedienstleistungen eine gewisse Rolle. Darüber hinaus werden die Benutzungsrechte von Naturschätzen in den Vereinigten Staaten traditionell in Auktionen versteigert: Hierher gehören das Recht auf Holzeinschlag, die Ölförderung und neuerdings auch das Benutzungsrecht des elektromagnetischen Spektrums.
Durch den Verkauf des elektromagnetischen Spektrums wurde die Anwendung der Ergebnisse der Auktionstheorie in den Blickpunkt des Interesses gestellt. Beim Verkauf der 3G-Mobilfrequenzen in Großbritannien konnte man mit unvorstellbaren Einnahmen rechnen.
Die Möglichkeit zur Teilnahme an Internetauktionen hat auch neue Felder eröffnet. Früher wurden sämtliche Auktionen innerhalb gewisser zeitlicher und geografischer Grenzen abgewickelt. Das Internet macht es möglich, dass sich sehr viele Käufer und Verkäufer bei vernachlässigbaren Transaktionskosten treffen. Die Teilnahme ist im Allgemeinen mit Registration verbunden und gewissermaßen gesetzlich geregelt.

***Ich habe keine Kenntnis davon, dass bei den derzeitigen elektronischen Auktionssystemen einschließlich auch des ViNetBid-Systems die Auktionspreise plötzlich das Vorzeichen wechseln würden. Sollte das heute mit dem ViNetBid-System gelöst werden, würde ich das wie folgt abwickeln:
1. Ich würde die Eltern sämtlicher Jungfern fragen, wie groß die Mitgift ist, die sie zusammen mit ihrer Tochter anbieten können. Ich würde den höchsten Wert in der Aufforderung zur Auktion mitteilen.
2. Ich würde ähnlich den Frequenzauktionen eine Verkaufsauktion englischen Typs mit der Möglichkeit zur Abgabe eines Teilangebots ausschreiben, dessen Anfangspreis bei 0 läge. Dies würde aber so viel bedeuten, dass dem "Käufer" die veröffentlichte Mitgift zusteht, wenn er die hässlichste Jungfer nimmt.
3. Der Preis würde sich schön erhöhen. Er würde bei den nicht so schönen Mädchen unter dem Wert der veröffentlichten Mitgift stehenbleiben. In diesem Fall würden die Eltern der Jungfer den Unterschied zwischen dem veröffentlichten Wert und dem Versteigerungspreis als Mitgift zahlen.
4. Der Preis würde bei bestimmten Jungfern noch höher steigen und den mitgeteilten Wert übersteigen. In diesen Fällen hätte der obsiegende Mann, der heiraten möchte, den Unterschied zwischen dem Preis, den er geboten hat, und dem mitgeteilten Wert zu bezahlen.
L.L.

Mystische Zusammenhänge zwischen Angebotstreppen, Auktionsregeln und Verlängerungen - Erster Teil


Richtige Wahl der Angebotstreppen

Wenn die durchschnittlichen Marktpreise bekannt sind oder es Anfangspreise gibt, wird die minimale Angebotstreppe bei 0,5-1 Prozent der durchschnittlichen Preise festgelegt. Eine kleinere Angebotstreppe würde die Auktion unbegründet hinausziehen, bei einer größeren Angebotstreppe kann demgegenüber der Preisvorteil verlorengehen, der der Differenz zwischen dem obsiegenden Gebot und dem Preis, der bei einer kleineren Angebotstreppe noch gegeben werden kann, gleich ist.

Beispiel zum zweiteren Fall: Strombeschaffung, umgekehrte englische Auktion, bei der ein besseres Angebot als das eigene vorzulegen ist, Gleichstand ist auszuschließen, die Angebotstreppe liegt bei 0,1 HUF/kWh. Nehmen wir an, dass es am Ende der Auktion noch zwei Bieter gibt, `AAA` und `BBB`. Das Limit von `AAA` (der erzielbare Niedrigstpreis) beträgt 18,25, das von `BBB` 18,30. Wenn vor dem letzten Angebot `AAA` 18,31, `BBB` 18,39 abgegeben hat, kann keiner von ihnen wegen der minimalen Angebotstreppe weitere Angebote abgeben. Ergebnis: Der Beschaffer kauft 1 kWh Strom 6 Fillér teurer als der theoretisch erzielbare beste Preis, aber sogar 1 Fillér teurer als der zweite Preis. Gehen wir davon aus, dass die zu beschaffende Menge 50 GWh ausmacht. Wir wollen ja als Beschaffer mit jedem verpassten Fillér keine 500 000 HUF zum Fenster hinauswerfen?

Lösung: Unser Beschaffer wählt im vorgenannten Fall am besten die Angebotstreppe von 0,02 HUF/kWh. `AAA` fühlt sich mit dem Preis 18,31 sicher im Sattel, er gibt keine weiteren Gebote ab. `BBB` gibt noch das Gebot 18,30 ab (das ist sein Limit). `AAA` kann jetzt 18,29 abgeben. Unser Beschaffer hat den theoretisch besten Preis nicht erreicht. Er könnte nur erreicht werden können, wenn das Limit von `BBB` bei 18,26 oder 18,27 gelegen hätte. Der Beschaffer hat aber in dieser Situation den besten Preis und im Verhältnis zum vorigen Fall den Preisvorteil von 1 Million HUF erreicht.
Im ViNetBid-System ist auch die maximale Angebotstreppe auszufüllen. Was würde passieren, wenn es nicht so wäre?

Als Beispiel dient eine einfache Gasbeschaffung. Die Versteigerung liegt bei ca. 100 Forint/gnm3. Unser Bieter wollte den Wert 98,29 eintippen. Er hat aber schnell 89,29 eingetippt. In der Rechnungslegung ist dieser Irrtum bekannt, es handelt sich hier um den Austausch von Zahlen. Das irreale Angebot wird geschickt, es wird vom System - in Ermangelung einer maximalen Angebotstreppe - als ein gültiges Angebot angenommen. Er wird vom Vorgesetzten nicht gelobt, wenn im Voraus ein Limit von 95 HUF/gnm3 festgelegt wurde. Wir wollen den Bieter vom eigenen Fehler und uns vor späteren Rechtsstreiten schützen!

Lösung: Die maximale Angebotstreppe ist bei 10% des Durchschnittspreises d.h. bei 10 HUF festzulegen. Das schützt vor derartigen Irrtümern. Derartige Irrtümer bedeuten bei der ersten und zweiten Zahl ein Risiko. Aus dem zufälligen Tausch der zweiten und dritten Zahl resultiert nur noch eine Änderung von 1 % im Verhältnis zur ursprünglichen Absicht, so dass man sich davor nicht zu schützen braucht. Beim Verkauf d. h. bei sich erhöhenden Preisen beträgt der richtige Wert 11,1 %. (Der Wert 98,29 statt 89,29 gilt z. B. als ein größerer Sprung als 10 %.) Es ist nicht egal, ob von einer kleineren Zahl auf eine größere oder umgekehrt gesprungen wird. (Das kann mathematisch abgeleitet werden, aber darauf will ich jetzt nicht eingehen...)

Zusammenfassung und Tipp: Wenn andere, sehr wichtige Argumente nicht dagegensprechen, ist die minimale Angebotstreppe zwischen 0,5 und 1 % des erwartbaren Durchschnittspreises, die maximale Angebotstreppe im Fall von Beschaffungen bei 10 % und im Fall von Verkäufen bei 11 % zu bestimmen.

Nachfolgend werden die Zusammenhänge zwischen Auktionsregeln und Angebotstreppen behandelt.

Mystische Zusammenhänge zwischen Angebotstreppen, Auktionsregeln und Verlängerungen - Zweiter Teil


Die Angebotstreppen wurden bereits im vorausgehenden Teil behandelt. Jetzt wird geprüft, unter der Einhaltung welcher Regeln ein Angebot als gültig betrachtet wird, während die Angebotstreppen eingehalten werden.
Jeder hat schon eine Auktion zumindest in Filmen gesehen. Was konnte da gesehen werden? Der Leiter der Versteigerung steht auf einem Podium und wiederholt mit horrender Geschwindigkeit den augenblicklich besten Preis, vor ihm liegt der unentbehrliche Hammer. Ihm gegenüber sitzen die Bieter - meistens mit kleinen, nummerierten Schildern. Der Preis bewegt sich immer nach oben, dann lässt die Bieterlust nach, der zuletzt das Schild gehoben hat, nimmt den Gegenstand, als wäre er ein Sklave. Der Filmausschnitt zeigt ein wirkliches Bild - es hat gegeben, es gibt und es wird eine derartige Auktion - und zwar nicht wenig - geben (den Sklavenmarkt ausgenommen). Die Auktionshäuser verwenden seit ca. dreihundert Jahren fast alle diese Methode. Einfach, schnell und eindeutig. Es ist gleich, ob es sich um eine offene oder elektronische Auktion handelt, die Verlängerung ist auch eindeutig: Nach dem letzten Angebot wartet der Leiter der Auktion eine bestimmte Zeit lang (er spricht dabei natürlich äußerst schnell), und wenn es nichts passiert, schlägt er mit dem Hammer nieder und die Auktion ist zu Ende.
Im ViNetBid-System wird die vorgenannte Verfahrensweise als "Besser-als-das-Beste"-Angebotsverfahren und die Zeitdauer "eine Zeit lang warten" als "Last-Minute-Intervall" gekennzeichnet. Es gibt natürlich auch eine Basisperiode. Sie ist im Allgemeinen viel länger als die Zeit einer Verlängerung, die Auktion wird aber auch dann bis zum Ende der Basisperiode geführt, wenn in den letzten Minuten kein Angebot abgegeben wird. (Der Grund dafür kann anhand eines einfachen Beispiels veranschaulicht werden. Es kann höhere Gewalt immer vorliegen. Es ist vorstellbar, dass der beste Bieter wegen eines Staus mit einer gewissen Verspätung ankommt. Es steht nicht im Interesse der Auktion, dass der beste Bieter an der Auktion nicht teilnimmt und an seiner Stelle der zweitbeste Bieter gewinnt.) Von der Visoft Kft. werden zahlreiche Beschaffungsauktionen - Abwärtslizitationen - abgewickelt. Die Basisperiode dauert nicht länger als 30 Minuten, die Zeitdauer des zur Verlängerung führenden "Last-Minute-Intervalls" und der Verlängerung betragen im Allgemeinen 2-3 Minuten. In den ersten 15 Minuten passiert im Allgemeinen nichts, die Bieter loggen sich schön der Reihe nach ein, gegen Ende der Basisperiode werden sie aktiver, dann kommt es zu den Verlängerungen. Bei fast jeder der Abwärtslizitationen wird in der Verlängerungsperiode entschieden, wer der Sieger ist.
Es stellt sich die Frage, wie könnte der Gewinner bestimmt werden, wenn es keine Verlängerung gäbe? In diesem Zusammenhang gilt die von mir sehr geschätzte Auktions-Software Vatera als das beste Beispiel. Es gibt nur eine Basisperiode und in den letzten Paar Sekunden der Versteigerung bestimmter gefragter Gegenstände sitzen auch mehrere Bieter vor dem Computer mit dem Finger auf der ENTER-Taste. Falls Sie einen guten Reflex haben, können Sie mit Ihrem im letzten Moment abgegebenen Angebot gewinnen. Diese Lösung gilt bei P2P als gut, sie kann aber bei B2B- und B2G-Geschäften nicht eingesetzt werden. Bei einem Geschäft in der Höhe von mehreren hundert Millionen sollte nicht eine Reflexübung entscheiden.
Womit kann das begründet werden, wenn sich die "Besser-als-das Beste"-Angebotsregel so bewährt, dass auch eine Angebotsregel eingesetzt wird, die von dieser Regel abweicht? Der Nutzen der Angebotsregel "Besser als das eigene Beste" kann durch einen konkreten Fall veranschaulicht werden.
Strombeschaffung, der Ausschreiber wollte viele gWh kaufen. Es haben sich ca. fünf Energiegroßhändler gemeldet; es handelt sich um eine öffentliche Beschaffung, es hat so auch ein Anfangsangebot gegeben. Angebotsregel: "Besser als das eigene Beste", die Dauer des Last-Minute-Intervalls und der Verlängerung haben 2 Minuten betragen. Es wurde mit der Auktion begonnen, und es schien sogar innerhalb der ersten Verlängerung klar zu sein, wer von den zwei Bietern der Gewinner wird. Nach ein Paar Verlängerungen konnte einer der Bieter nicht weiter - er hatte offensichtlich sein Limit erreicht, er konnte mit dem Preis nicht niedriger gehen -, und wir haben auf das Ende der Verlängerung gewartet. Da haben sich aber interessante Dinge ereignet. Einer der Bieter, der bisher kein Angebot abgegeben hatte, hat ein besseres Angebot, das minimal besser als das eigene war, abgegeben. Damit war er noch immer sehr weit vom obsiegenden Angebot, aber sein gültiges Angebot hat zur Verlängerung geführt. Er hat das noch etwa zehnmal gemacht.
Ich war für die Help-Desk-Aufgaben zuständig und musste die Ausschreibungsoberfläche beobachten. Ich habe gedacht, dass ich wegen eines Saboteurs dort zu schlafen habe. Die Abwärtslizitation mit der Basisperiode von 30 Minuten hat bereits seit etwa einer Stunde gedauert. Und da hat sich erneut etwas Merkwürdiges ereignet. Unser spät erwachender Bieter hat die maximale Angebotstreppe gesprungen und dem siegreichen Preis nahegekommen. Es sind noch zehn Sekunden vergangen und er hat mit einem neueren Sprung ein zehn Heller besseres Angebot als das bisherige Beste abgegeben. Entsetzen im virtuellen Raum; die Auktion war zu Ende, der spät erwachende Bieter hat gewonnen.
Ich habe den Gewinner angerufen, um ihm zu gratulieren. Das war nur ein Vorwand, ich wollte nur wissen, was passiert ist. Der Betroffene ist ein alter Bekannter, er hat alles ohne Fragen erzählt. Sein Vorgesetzter, der sein Limit festsetzen konnte, war mehrere Stunden lang nicht zu erreichen. Endlich hat er ihn erreicht, der Vorgesetzte hat das Limit angegeben, mit dem er letztendlich gewonnen hat. Nicht nur er hat aber gewonnen, sondern auch der Beschaffer, weil er davon, dass die Auktion nicht zwanzig-dreißig Minuten früher beendet wurde, einen Preisvorteil von mehreren Millionen HUF hatte.
Die Angebotsregel "Besser als das eigene Beste" wird am besten auch durch den "Ausschluss des Gleichstandes" ergänzt. Es ist leicht einzusehen, warum das nützlich und erforderlich ist. Wenn ein besseres Angebot als das Beste abzugeben ist, kann ein Gleichstand nicht einmal wahrscheinlich sein, weil man gerade mindestens um die Größe der minimalen Angebotstreppe vom anderen Angebot abzuweichen hat. Es ist wieder mal anders, wenn man etwas Besseres als das Eigene anzubieten hat. Es kann leicht vorkommen, dass ein hinten stehender Bieter bei der Einhaltung der Angebotstreppe genau so groß springt, dass er einen anderen Bieter gerade einholt. Wenn die Option "Ausschluss des Gleichstandes" nicht eingesetzt wird, haben wir Regeln zur Entscheidung des Gleichstandes zu erarbeiten, zu verkündigen und zu begründen. Das ViNetBid-System ist aus dieser Sicht sehr konsequent, weil es nicht nur den Gleichstand am ersten Platz, sondern den Gleichstand an einem beliebigen Platz verhindert. Ausnahmen darunter bedeuten die Anfangsangebote, die von den Bietern "blind" abgegeben werden - es kann nicht gefordert werden, dass der Gleichstand vermieden wird. Die Gleichstände werden in der Basisperiode immer aufgehoben.
Was ergibt sich aus vorgenannten Fakten? Welche Angebotsregel ist zu wählen, welche Werte sollten die Verlängerungsparameter haben?
Tipps.
Wählen Sie in den nachfolgenden Fällen die Angebotsregel "Besser als das Beste":
  • bei Auktionen mit Teilangebot („cherry picking”), weil so die schnellere Abwicklung der Auktion gewährleistet werden kann,
  • bei Angeboten, deren Wert voneinander sehr weit liegt, weil wir im entgegengesetzten Fall der zeitverzögernden Taktik eines Saboteurs zum Opfer fallen können,
  • wir wollen den Bietern eine größere Verlängerung und so mehr Zeit zu einem Angebot gewähren.
In sämtlichen anderen Fällen ist die Angebotsregel "Besser als das eigene Beste mit dem Ausschluss des Gleichstandes" zu wählen. Insbesondere bei der Verfahrensordnung "insgesamt vorteilhaftestes Angebot“ (Multi-criteria auction). Das ViNetBid-System gibt an, welche Punktzahl der Bieter mit seinem neueren Angebot im gegebenen Augenblick erzielen kann, sie kann aber von den konkurrierenden Angeboten wegen der relativen Bewertungsmethoden sofort geändert werden. Wünschen wir von den Bietern nichts Unmögliches - sie dürften ein besseres Angebot als das Eigene abgeben.
Bei Angeboten "Besser als das eigene" sind kurze Verlängerungsparameter anzugeben! Nach der letzten Verlängerung wird das Angebot "Besser als das eigene" zu "Besser als das bisherige Beste". Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in der Verlängerungsperiode die Angebotsregeln "Besser als das Eigene" und "Besser als das Beste" zusammenfallen. Das überrascht nicht - wenn jemand gewinnen möchte, wird er früher oder später ein besseres Angebot als das bisherige Beste abgeben.